Wie im Hauptteil ausgeführt, sind die sicherheitstechnischen Vorschriften
der DIN 4747 und bei indirekten Hausstationen die DIN 4751 sowie die DIN 4752
zu beachten.
Bei der direkten Anbindung ist eine Druckabsicherung nur dann notwendig,
wenn der maximale Netzdruck höher als der zulässige Hausanlagendruck ist.
Die Absicherung erfolgt dann über ein Sicherheits- (SV) oder Sicherheitsüberströmventil (SÜV)
vorzugsweise kombiniert mit einem Sicherheitsabsperrventil (SAV).
Bei indirektem Anschluß ist zwar in jedem Fall ein Sicherheitsventil vorgeschrieben,
welches jedoch bei entsprechender Berücksichtigung der DIN 4747 auf einen geringen Volumenstrom
(1 l/h je kW Nennwärmeleistung) ausgelegt werden kann.
Aufwendiger ist die Temperaturabsicherung (Tabelle 5.21), die dann nötig wird,
wenn die Netzvorlauftemperatur höher als die zulässige Hausanlagentemperatur ist.
Bei der Absicherung ist zwischen der Raumwärmversorgung und der TWE zu unterscheiden.
Während bei erstgenannter entsprechende Sicherheitseinrichtungen erst ab Netzvorlauftemperaturen
von 120 °C notwendig werden, müssen bei der TWE schon ab Heizmitteltemperaturen von 100 °C
sogenannte typgeprüfte Temperaturregler und ab 110 °C Sicherheitstemperaturbegrenzer installiert werden.