Bei der "Haus-zu-Haus"-Trassenführung werden mehrere Kunden über einen Anschluß bzw. einen Abzweig versorgt. Dies ermöglicht kürzere Leitungslängen - vor allem bei flexiblen Systemen und Nutzung der Kellerverlegung. Da privater Grund bzw. bei der Kellerverlegung private Gebäude genutzt werden, muss vom Eigentümer eine Genehmigung eingeholt werden (siehe auch Kellerverlegung). Nachträgliche Erweiterungen sind nur in sehr begrenztem Umfang möglich; daher sollten potentielle Erweiterungen schon bei der Netzplanung berücksichtigt werden.