Bei den Erdwärmesonden werden Wärmetauscherrohre in Bohrungen eingebracht oder direkt eingerammt bzw. eingespült (bei Lockergesteinen). Da für Bohrungen von mehr als 100 m Tiefe nach §127 des Bundesberggesetzes ein bergrechtlicher Betriebsplan zwingend vorgeschrieben ist, sollte diese Grenze nicht überschritten werden. Als Sonden werden heute nur noch Doppel-U-Sonden eingesetzt, wobei der Abstand zwischen den Sonden mindestens 5 m betragen soll. Die möglichen Leistungen betragen 50-60 W/m. Es ist zu beachten, dass für diese Anlagen eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig ist. Erdwärmesonden können nach einem Nomogramm (Bild) ausgelegt werden, das in der Schweiz entwickelt wurde und in dem die Klimaeinflüsse durch die Höhe über dem Meeresspiegel eingehen. Dabei wird ausgehend von der benötigten Wärmeleistung und -menge mit Hilfe der geographischen Höhe und der Wärmepumpenleistungszahl sowie den Wärmeleitfähigkeiten des Gesteins die Sondenlänge bestimmt (wobei hier nochmals unterschieden wird zwischen einer oder zwei Sonden).