Ziel der Netzregelung ist es, den schwankenden Kundenbedarf an
Energie mit möglichst geringen Kosten (Pumpstromkosten,
Wärmebereitstellungskosten etc.) zu decken. Die Regelung kann
als Mengenregelung oder
Temperaturregelung erfolgen (siehe Bild):
Bei der Mengenregelung wird der Massenstrom des Wärmeträgers dem
Bedarf angepaßt. Dies führt zu höheren Druckverlusten und
Pumpleistungen. Bei der Temperaturregelung wird der schwankende
Leistungsbedarf durch Anhebung bzw. Absenkung der Heizwasser-
temperatur gedeckt. Dies ist nur in begrenztem Umfang möglich:
Zum einen ist der Umfang der sicherheitstechnischen Einrichtungen in
der Hausstation von der maximalen Netztemperatur abhängig und
zum anderen ist die maximale Vorlauftemperatur durch den Wärme-
erzeuger begrenzt. Für die gleitende Fahrweise spricht, dass bei
Regelung der Netztemperatur in Abhängigkeit von der Außen-
temperatur und der Zeit (Nachtabsenkung) auf eine individuelle Regelung
der Hausanlagenvorlauftemperatur (§7 HeizAnlV) verzichtet werden kann und so die Kosten für die Hausstation
geringer sind. Für die Festlegung des Betriebsregimes ist weiterhin entscheidend, ob nur der Heizwärmebedarf oder
auch der Warmwasserbedarf durch Fernwärme gedeckt werden soll.
Im Regelfall wird eine Kombifahrweise, bestehend aus Temperatur- und Mengenregelung gewählt.
Bei dieser werden kurzfristige Lastspitzen durch einen erhöhten Mengenstrom und langfristige Änderungen des
Wärmebedarfs (saisonale Schwankungen) durch Temperaturänderung ausgeglichen. Sofern keine Warmwasser-
versorgung vorgesehen ist, kann die Netztemperatur in Schwachlastzeiten bis unter 60 °C abgesenkt bzw. außer-
halb der Heizperiode die Fernwärmeversorgung vollständig eingestellt werden.
Bei der Warmwasserbereitung hingegen muss eine Mindesttemperatur (meist 70-75 °C, abhängig von der Kunden-
anlage) gewährleistet sein, so dass in Schwachlastzeiten (Sommer) bei konstanter Temperatur nur der Mengenstrom
geregelt wird.