Je nach Verwendungszweck ergeben sich sehr unterschiedliche Warmwassermengen.
Im Wohnungsbereich sind neben der Größe der Wohnung, der Personenzahl
und dem Lebensstandard weitere Faktoren (Alter der Bewohner, die Jahreszeit usw.)
ausschlaggebend. Zu beachten ist ferner, dass der Bedarf an Trinkwarmwasser (TWW)
starken zeitlichen Schwankungen unterliegt. Auf die Bestimmung des Wärmebedarfs
von Wohnungen und wohnungsähnlichen Gebäuden nach [DIN4708]
soll hier nicht eingegangen werden, da im Rahmen aktueller Untersuchungen
ein starkes Abweichen der gemessenen Werte von den DIN-Werten ermittelt wurde.
Die maximal gemessenen Werte entsprachen rd. 50 % der DIN-Werte, was vor allem
darauf zurückgeführt wird, dass die DIN 4708 auf Messungen in den
siebziger Jahren basiert.
Der Jahreswärmeverbrauch zur TWE in bestehenden Wohngebäuden kann mit
ca. 20 % des Heizwärmeverbrauches und bei neu errichteten Gebäuden mit
30 % (nach aktueller WSchV) bzw. 45 % bei Niedrigenergiehäusern (NEH) abge-
schätzt werden. Alternativ kann mit Hilfe der durchschnittlichen Personenanzahl
eines Haushaltes (siehe Tabelle)
| Lebensstandard | Brauchwasser- verbrauchsmenge l/Person,d |
Jahreswärme- verbrauch kWh/WE,a |
|---|---|---|
| Soz. Wohnungsbau | 25-40 | 800-1300 |
| Allg. Wohnungsbau | 30-45 | 950-1450 |
| Gehobener Wohnungsbau/Eigentumswohnung | 40-50 | 1300-1650 |
| Einfamilienhäuser | 45-60 | 1450-1950 |
| Luxusvillen | 50-95 | 1600-3100 |
ein überschlägiger Jahreswärmeverbrauch ermittelt werden.
Die notwendige Wärmeleistung einzelner Gebäude hängt ferner vom
installierten Wassererwärmungssystem ab. So wird z.B. für eine
Badewannenfüllung nach DIN 4708 (Wannenbad-Wärmebedarf = 5,82 kWh
und Füllzeit = 10 min ) eine Wärmeleistung von 35 kW benötigt.
Dagegen liegt bei Einsatz eines Speichersystems mit einem 150 l Speicher,
der innerhalb von 60 Minuten geladen werden soll, die Leistung bei 9 kW
(Erwärmung von 10 auf 60 °C).